Der Jahresabschluss ist Ihre Visitenkarte. Ich fertige für Sie den Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht. Oft können die Werte des handelsrechtlichen Jahresabschlusses in das steuerliche Ergebnis übergeleitet werden, sodass kein zusätzlicher Jahresabschluss allein aus steuerlichen Gründen erforderlich ist.

Hierzu und zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten - zu Fragen der E-Bilanz sowie zur Fertigung der verkürzten Bilanz zur Pflichtveröffentlichung im elektronischen Handelsregister berate ich Sie gerne - oder übernehme diese Aufgaben für Sie.

Der Jahresabschluss zeigt zum einen die wirtschaftliche Entwicklung der Vergangenheit, zum anderen weist er auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten Ihres Unternehmens für die Zukunft hin. Diese Hinweise sollten Sie auch im Interesse eines guten Ratings nutzen und - wenn Sie es wünschen - Ihrer Bank entsprechend präsentieren.

Wenn Sie den Jahresabschluss über die gesetzlichen Funktionen hinaus benutzen wollen, bietet er Ihnen wertvolle Entscheidungshilfen. Mit der Möglichkeit der Erstellung von Quartalsabschlüssen haben Sie ein wertvolles Führungsinstrument in der Hand. Sie erhalten zeitnah Hinweise auf positive und negative Entwicklungen des Ergebnisses, der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Liquidität. Nutzen Sie die Möglichkeit eines Unternehmergesprächs, um zeitnah Weichen zu stellen.

Ich stehe Ihnen zur Analyse der Werte gerne zur Verfügung. Auch unterstütze ich Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung bei der Umsetzung von erforderlichen Entscheidungen, die Sie im Rahmen eines Unternehmergesprächs in Ihrem Interesse getroffen haben.

Wenn Sie einen Jahresabschluss nach den internationalen Regeln IAS/IFRS oder US-GAAP wünschen oder aus gesetzlichen Gründen benötigen, stehe ich Ihnen ebenfalls zu Beratung und Fertigung zur Verfügung.

Leistungen
Jahresabschluss